Die hessische Landesregierung hat auf Basis des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes neue Corona-Regeln festgelegt, die vom 2. bis zum 29. April 2022 gelten. Seit dem 2. April gelten nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Maskenpflicht gilt nur noch in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen) und im öffentlichen Personen-Nah- und Fernverkehr. Auch die Testpflicht gilt nur noch vereinzelt.
Alle weiteren bisherigen Einschränkungen bezüglich Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Nachweispflichten und Begrenzungen von Personenzahlen entfallen.
Grundsätzlich gilt jetzt ein eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie.
Alle aktuellen Informationen und Regeln finden Sie auf der Website der hessischen Landesregierung:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Wir empfehlen zu Ihrer Sicherheit nach wie vor unsere beiden Corona-Testzentren:
Die sog. Bürgertest sind noch bis voraussichtlich Ende Juni 2022 kostenlos.